Soho House Berlin Event Terms
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen
Geltungsbereich:
Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Konferenz-, Bankett- und Veranstaltungsräumen des Hotels zur Durchführung von Veran-staltungen wie Banketten, Seminaren, Tagungen etc. sowie für alle damit zu-sammenhängenden weiteren Leistungen und Lieferungen des Soho House Berlin.
Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Räume, Flächen oder Vitrinen sowie die Einladung zu Vorstellungsgesprächen, Verkaufs- oder ähnlichen Veranstaltungen bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Soho House Berlin.
Geschäftsbedingungen des Veranstalters finden nur Anwendung, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
Alie zur Veranstaltung erscheinenden Gaste, betreten das Haus Ober unseren Haupteingang und die Rezeption in der Torstrasse.
Anfahrtsinformationen finden Sie auf unserer lnternetseite: www.sohohouseberlin.com
Teilnehmer einer Veranstaltung im Soho House Berlin mOssen in den exklusiv angemieteten Raumlichkeiten verbleiben.
Es ist Ihnen nicht gestattet, andere Bereiche des Soho House Berlin zu betreten.
Vertragsabschluß, -partner, -haftung
Der Vertrag kommt durch die Antragsannahme (Bestätigung) des Soho House Berlin an den Veranstalter zustande; diese sind die Vertragspartner.
Ist der Kunde/Besteller nicht der Veranstalter selbst oder wird vom Veranstalter ein gewerblicher Vermittler oder Organisator eingeschaltet, so haften diese zusammen mit dem Veranstalter gesamtschuldnerisch für alle Verpflichtungen aus dem Vertrag.
Das Soho House Berlin haftet für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag. Diese Haftung ist beschränkt auf Leistungsmängel die, außer im leistungstypischen Bereich, auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Soho House Berlin zurückzuführen sind. Im Übrigen ist der Veran-stalter verpflichtet, das Soho House Berlin rechtzeitig auf die Möglichkeit der Entstehung eines außergewöhnlich hohen Schadens hinzuweisen.
Die Nutzung des Firmenlogos des Soho House Berlin in gedruckten und/oder für Promotion genutzten Materialien bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des General Mana-gers des Soho House Berlin. Eine Kopie jeglichen Materials muss vor der Nutzung des Lo-gos zur Freigabe an das Soho House Berlin gesendet werden.
House Rules
Teilnehmer einer Veranstaltung im Soho House Berlin müssen in den exklusiv angemieteten Räumlichkeiten verbleiben. Es ist nicht gestattet, andere Bereiche des Soho House Berlin zu betreten. Diese Regel gilt nicht für Mitglieder.
Der Veranstalter wird für etwaige durch seine Veranstaltung verursachte Sachbeschädigun-gen am und im Gebäude verantwortlich gemacht und trägt ebenso
Verantwortung für Verhalten und Benimm der an seinem Event teilnehmenden Gäste. Er ist weiterhin an die Regeln des Soho House Berlin gebunden, welche auf Anfrage jederzeit zur Verfügung gestellt werden. Das Soho House Berlin behält sich vor, laut auftretenden und störenden Gästen den Service zu verweigern und besagte Gäste des Hauses zu ver-weisen. Der Veranstalter verpflichtet sich die volle Verantwortung für das Verhalten und Benimm aller Gäste, Angestellter und Dritter während seiner Veranstaltung zu übernehmen, sofern diese vom Veranstalter angestellt worden sind. Keine Veranstaltung im Soho House Berlin darf der Öffentlichkeit durch Ticketverkauf oder Internetmarketing zugänglich gemacht werden. Alle Events die im Soho House Berlin statt-finden, müssen exklusive Veranstaltungen sein, zu denen man lediglich durch eine persönli-che Einladung Zutritt bekommt.
Fotografie und Filmen: Im Soho House Berlin ist das Fotografieren und Filmen grundsätz-lich untersagt. Jegliche Bild- und Tonaufnahmen bedürfen der vorherigen schriftlichen Ge-nehmigung des Soho House Berlins. Die Genehmigungspflicht gilt für sämtliche Bild- und/oder Tonaufnahmen - ungeachtet des Anlasses - und ist sowohl für exklusiv angemie-tete Veranstaltungsräume, für unentgeltlich zur Verfügung gestellte Räume sowie für Au-ßenaufnahmen vom Gebäude, die vom Grundstück oder nicht öffentlich zugänglichen Or-ten aus aufgenommen wurden, einzuholen.
Drogen/Rauchen: Jeglicher Gebrauch und Missbrauch illegaler und gesetzlich verbotener Drogen im Soho House Berlin ist strikt verboten. Jede Zuwiderhandlung wird der Polizei übergeben und zur Anzeige gebracht. Das gleichzeitige Aufsuchen einer Toilettenkabine ist nicht gestattet – bei Gewahr werden eines solchen Vorganges werden die betreffenden Personen sofort des Hauses verwiesen. Im gesamten Soho House Berlin gilt ein striktes Rauchverbot.
Gästeliste: Der Zutritt zum Soho House Berlin ist nicht öffentlich und somit eingeschränkt. Veranstalter müssen eine komplette Gästeliste bis zwei Werktag vor der Veranstaltung an das Soho House Berlin übersenden. Die Gästeliste ist alphabetisch nach Nachnamen zu ordnen. Die Gästeliste darf die Anzahl der im Vorfeld im Vertrag vereinbarten Personenan-zahl nicht übersteigen, es sei denn, es erfolgte eine vorherige Autorisierung durch das Soho House Berlin.
Leistungen, Preise, Zahlung
Das Soho House Berlin ist verpflichtet, die vom Veranstalter bestellten und vom Soho House Berlin zugesagten Leistungen zu erbringen.
Der Veranstalter ist verpflichtet, die für diese Leistungen vereinbarten Preise des Soho House Berlin zu zahlen. Dies gilt auch für in Verbindung mit der Veranstaltung stehenden Leistungen und Auslagen des Soho House Berlin an Dritte.
Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Umsatzsteuer ein. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluß und Veranstaltung 4 Monate und erhöht sich der vom Soho House Berlin allgemein für derartige Leistungen berechnete Preis, so kann der vertraglich vereinbarte Preis angemessen, höchstens jedoch um 10% erhöht werden.
Rechnungen des Soho House Berlin ohne Fälligkeitsdatum sind binnen 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar. Bei Zahlungsverzug ist das Soho House Berlin be-rechtigt, Zinsen in Höhe von 4% über dem jeweiligen Basiszinssatz nach §1 Diskontsatz-Überleitungs-Gesetz bzw. dem entsprechenden Nachfol¬gezinssatz der Europäischen Zent-ralbank zu berechnen. Dem Veranstalter bleibt der Nachweis eines niedrigeren, dem Soho House Berlin des einen höheren Schadens vorbehalten.
Das Soho House Berlin ist berechtigt, jederzeit eine Vorauszahlung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine werden im Vertrag schriftlich vereinbart. Das Soho House Berlin fordert eine vollständige Vorauszahlung für Raummieten, Mindestum-sätze und andere bereits bekannte Kosten. Der im Vertrag genannte Betrag muss bis drei Wochen vor der Veranstaltung eingegangen sein. Das Soho House Berlin behält sich vor, die Buchung des Veranstalters zu stornieren, sollte das Geld nicht rechtzeitig eingegangen sein.
Rücktritt des Hotels
Wird die Vorauszahlung auch nach Verstreichen einer vom Soho House Berlin gesetzten angemessenen Nachfrist mit Ablehnungsandrohung nicht geleistet, so ist das Soho House Berlin zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
Ferner ist das Soho House Berlin berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag zurückzutreten, beispielsweise falls
• höhere Gewalt oder andere vom Soho House Berlin nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrags unmöglich machen;
• Veranstaltungen unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z.B. des Veranstalters oder Zwecks, gebucht werden;
• das Soho House Berlin begründeten Anlaß zu der Annahme hat, daß die Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Soho House Berlin in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne daß dies dem Herrschafts- bzw. Orga-nisationsbereich des Hotels zuzurechnen ist;
• ein Verstoß gegen oben Geltungsbereich Absatz 2 vorliegt.
Das Soho House Berlin hat den Veranstalter von der Ausübung des Rücktrittsrechts unverzüglich in Kenntnis zu setzen.
Es entsteht kein Anspruch des Veranstalters auf Schadensersatz gegen das Soho House Berlin, außer bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten des Soho House Berlin.
Rücktritt des Veranstalters (Abbestellung, Stornierung)
Bei Rücktritt des Veranstalters ist das Soho House Berlin berechtigt, die vereinbarte Miete in Rechnung zu stellen, sofern eine Weitervermietung nicht mehr möglich ist.
Im Falle einer Stornierung tritt die folgende Regelung & Gebühr in Kraft:
Veranstaltungen im Gesamtwert von EUR 2.000,00 und weniger - Stornierung
zwischen 30 und 20 Tagen vor der Veranstaltung:
50% der vereinbarten Vertragspreise
weniger als 20 Tage vor der Veranstaltung:
80% der vereinbarten Vertragspreise
weniger als 7 Tage vor der Veranstaltung:
90% der vereinbarten Vertragspreise
weniger als 72 Stunden vor der Veranstaltung:
100% der vereinbarten Vertragspreise
Veranstaltungen im Gesamtwert von EUR 2.001,00 bis EUR 5.000,00 - Stornierung
zwischen 8 und 6 Wochen vor der Veranstaltung:
50% der vereinbarten Vertragspreise
weniger als 6 Wochen vor der Veranstaltung:
75% der vereinbarten Vertragspreise
weniger als 3 Wochen vor der Veranstaltung:
100% der vereinbarten Vertragspreise
Veranstaltungen im Gesamtwert von EUR 5.001,00 bis EUR 8.000,00 - Stornierung
zwischen 12 und 8 Wochen vor der Veranstaltung:
50% der vereinbarten Vertragspreise
weniger als 8 Wochen vor der Veranstaltung:
75% der vereinbarten Vertragspreise
weniger als 6 Wochen vor der Veranstaltung:
100% der vereinbarten Vertragspreise
Veranstaltungen im Gesamtwert von EUR 8.001,00 und mehr - Stornierung
Nach Vertragsunterzeichnung:
20% der vereinbarten Vertragspreise
zwischen 18 und 10 Wochen vor der Veranstaltung:
50% der vereinbarten Vertragspreise
weniger als 10 Wochen vor der Veranstaltung:
75% der vereinbarten Vertragspreise
weniger als 8 Wochen vor der Veranstaltung:
100% der vereinbarten Vertragspreise
War für das Menü noch kein Preis vereinbart, wird das preiswerteste 3-Gang-Menü des jeweils gültigen Veranstaltungsangebotes zugrunde gelegt.
Ersparte Aufwendungen sind damit abgegolten. Dem Veranstalter bleibt der Nachweis eines niedrigeren, dem Soho House Berlin der eines höheren Schadens vorbehalten.
Änderungen der Teilnehmerzahl und der Veranstaltungszeit
Eine Änderung der Teilnehmerzahl um mehr als 5% muss spätestens 8 Werktage vor Veranstaltungsbeginn der Bankettabteilung mitgeteilt werden; sie bedarf der Zu-stimmung des Soho House Berlin.
Eine Reduzierung der Teilnehmerzahl spätestens 8 Werktage um maximal 5% wird vom Soho House Berlin bei der Abrechnung anerkannt. Bei darüber hinausgehenden Abweichun-gen wird die ursprünglich gemeldete Teilnehmerzahl zugrunde gelegt.
Im Fall einer Abweichung nach oben wird die tatsächliche Teilnehmerzahl berechnet.
Bei Abweichungen der Teilnehmerzahl um mehr als 10% ist das Soho House Berlin berech-tigt, die vereinbarten Preise neu festzusetzen sowie die bestätigten Räume zu tauschen, es sei denn, daß dies dem Veranstalter unzumutbar ist.
Verschieben sich ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Soho House Berlin die vereinbarten Anfangs- oder Schlußzeiten der Veranstaltung, so kann das Soho House Ber-lin zusätzliche Kosten der Leistungsbereitschaft in Rechnung stellen, es sei denn, das Soho House Berlin trifft ein Verschulden.
Endgültige Zahlen müssen bis spätestens 48 Stunden vor der Veranstaltung bestätigt sein. Sollte sich die Personenzahl danach verringern, wird dem Veranstalter die zuvor bestätigte Personenzahl berechnet. Sollte sich die Personenanzahl jedoch erhöhen, wird das Soho House Berlin bestrebt sein, die größere Anzahl zu bestätigen. Im Falle einer höheren Per-sonenzahl wird diese dem Veranstalter in Rechnung gestellt.
Mitbringen von Speisen und Getränken
Der Veranstalter darf Speisen und Getränke zu Veranstaltungen grundsätzlich nicht mitbringen. Ausnahmen bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung mit der Event-Sales-Abteilung. In diesen Fällen wird ein Beitrag zur Deckung der Gemeinkosten berechnet.
Änderungen der Speisenauswahl
Alle Speisen und Getränke werden nach Verfügbarkeit angeboten. Sollte ein vom Veranstalter ausgewähltes Produkt wider Erwarten nicht verfügbar sein, wird das Soho House Berlin einen passenden Ersatz anbieten und bereitstellen, welcher vom Veran-stalter akzeptiert wird. Angebote und Preise können sich geringfügig ändern.
Mindestumsatz
Sollte im Vorfeld vertraglich ein Mindestumsatz an Speisen und Getränken für die Dauer der Veranstaltung vereinbart worden sein und dieser wurde zum Ende der Veranstaltung nicht erreicht, wird die Differenz als extra Raummiete zusätzlich in Rechnung gestellt. Sollte die Bezahlung dieses Betrages nicht direkt am Veranstaltungstag vor Ort erfolgen, wird die als Sicherheit hinterlegte Kreditkarte damit belastet.
Technische Einrichtungen und Anschlüsse
oweit das Soho House Berlin für den Veranstalter auf dessen Veranlassung technische und sonstige Einrichtungen von Dritten beschafft, handelt es im Namen, in Vollmacht und für Rechnung des Veranstalters.
Der Veranstalter haftet für die pflegliche Behandlung und die ordnungsgemäße Rückgabe. Er stellt das Soho House Berlin von allen Ansprüchen Dritter aus der Überlassung dieser Einrichtungen frei.
Die Verwendung von eigenen elektrischen Anlagen des Veranstalters unter Nutzung des Stromnetzes des Hotels bedarf dessen schriftlicher Zustimmung. Durch die Verwendung dieser Geräte auftretende Störungen oder Beschädigungen an den technischen Anlagen des Soho House Berlin gehen zu Lasten des Veranstalters, soweit das Soho House Berlin diese nicht zu vertreten hat. Die durch die Verwendung entstehenden Stromkosten darf das Soho House Berlin pauschal erfassen und berechnen.
Der Veranstalter ist mit Zustimmung des Soho House Berlin berechtigt, eigene Telefon-, Telefax- und Datenübertragungseinrichtungen zu benutzen. Dafür kann das Soho House Berlin eine Anschlussgebühr verlangen.
Bleiben durch den Anschluß eigener Anlagen des Veranstalters geeignete des Hotels ungenutzt, kann eine Ausfallvergütung berechnet werden.
Störungen an vom Soho House Berlin zur Verfügung gestellten technischen oder sonstigen Einrichtungen werden nach Möglichkeit sofort beseitigt. Zahlungen können nicht zurückbe-halten oder gemindert werden, soweit das Soho House Berlin diese Störungen nicht zu ver-treten hat.
Die Personenaufzüge im Soho House Berlin haben die Maximalkapazität für eine bestimmte Personenanzahl (bzw. maximales Gesamtgewicht). Diese Daten stehen im Lift deutlich ausgeschrieben. Sollte dies nicht befolgt werden, wird der Veranstalter für etwa auftreten-de Schäden verantwortlich gemacht. Das Soho House Berlin kann nicht für auftretende Zwischenfälle verantwortlich gemacht werden, sollten die Vorgaben nicht erfüllt worden sein.
Die Nutzung des Pools in der 8. Etage geschieht auf eigene Gefahr. Alle Gäste werden gebeten, angemessene Badebekleidung zu tragen. Das Schwimmen ist bis Mitternacht er-laubt, danach besteht Nutzungsverbot für den Pool. Das Tauchen im Pool ist grundsätzlich untersagt.
Der Aufenthalt im Cowshed Active, in der Wet-Area und Hamam sowie deren Nutzung erfolgen auf eigene Verantwortung und Gefahr. Das Soho House Berlin haftet für keiner-lei Schäden.
Verlust oder Beschädigung mitgebrachter Sachen
Mitgeführte Ausstellungs- oder sonstige, auch persönliche Gegenstände befinden sich auf Gefahr des Veranstalters in den Veranstaltungsräumen bzw. im Soho House Berlin. Das Soho House Berlin übernimmt für Verlust, Untergang oder Beschädigung keine Haftung, außer bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz des Soho House Berlin.
Mitgebrachtes Dekorationsmaterial hat den feuerpolizeilichen Anforderungen zu entspre-chen. Dafür einen behördlichen Nachweis zu verlangen, ist das Soho House Berlin berech-tigt. Wegen möglicher Beschädigungen sind die Aufstellung und Anbringung von Gegen-ständen vorher mit dem Soho House Berlin abzustimmen.
Die mitgebrachten Ausstellungs- oder sonstigen Gegenstände sind nach Ende der Veran-staltung unverzüglich zu entfernen. Unterläßt der Veranstalter das, darf das Soho House Berlin die Entfernung und Lagerung zu Lasten des Veranstalters vornehmen. Verbleiben die Gegenstände im Veranstaltungsraum, kann das Soho House Berlin für die Dauer des Ver-bleibs Raummiete berechnen. Dem Veranstalter bleibt der Nachweis eines niedrigeren, dem Soho House Berlin des einen höheren Schadens vorbehalten.
Haftung des Veranstalters für Schäden
Der Veranstalter haftet für alle Schäden an Gebäude oder Inventar, die durch Veranstal-tungsteilnehmer bzw. -besucher, Mitarbeiter, sonstige Dritte aus seinem Bereich oder ihn selbst verursacht werden.
Das Soho House Berlin kann vom Veranstalter die Stellung angemessener Sicherheiten (z.B. Versicherungen, Kautionen, Bürgschaften) verlangen
Alle Ausstellungselemente und/oder Dekoration durch den Veranstalter bedürfen immer der vorherigen schriftlichen Genehmigung durch das Soho House Berlin. Alle vom Veranstalter eingebrachten Sachen werden nur auf eigene Verantwortung vor, während und nach der Veranstaltung im Haus zurückgelassen. Das Soho House Berlin ist nicht verantwortlich für etwa auftretende Beschädigungen oder Verlust. Der Veranstalter bestätigt, dass die Versicherung des Soho House Berlin nicht den Veranstalter absichert, sondern dieser und dessen Versicherung allein für eventuelle Verluste und Schadensregulierungen eintritt. Die Einschätzung für die Notwendigkeit der Versicherung obliegt dem Veranstalter. In einzelnen Fällen kann das Soho House Berlin jedoch den Abschluss einer entsprechenden Veranstalterhaftpflichtversicherung fordern und bittet um eine Kopie des entsprechenden Versicherungsscheins.
Das Soho House Berlin verfügt über keinen Lagerraum und übernimmt keine Verantwortung für jegliches Equipment oder Produkte die in Zusammenhang mit einer Veranstaltung ste-hen.
Schlussbestimmungen
Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags, der Antragsannahme oder dieser Geschäfts-bedingungen für Veranstaltungen sollen schriftlich erfolgen. Einseitige Änderungen oder Er-gänzungen durch den Veranstalter sind unwirksam.
Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz des Soho House Berlin.
Ausschließlicher Gerichtsstand – auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten – ist im kaufmännischen Verkehr der Sitz des Soho House Berlin. Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzung des §38 Absatz 1 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im In-land hat, gilt als Gerichtsstand der Sitz des Hotels.
Es gilt deutsches Recht.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Veranstaltun-gen unwirksam oder nichtig sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmun-gen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.